Die 12. Verordnung zur Änderung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften besagt, daß Führer von Sportfahrzeugen über ein Funkbetriebszeugnis verfügen, sofern das (Charter-) Boot mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist.Es reicht also nicht mehr, daß irgendeine Person an Bord ein Sprechfunkzeugnis hat - es muß der Schiffsführer sein !Diese Regelung gilt seit dem 12. August 2005, wurde aber bisher nicht konsequent durchgesetzt. Doch die Übergangszeit ist zum 30.09.2007 abgelaufen. Wenn Sie jetzt eine mit Funk ausgerüstete Yacht führen, ohne im Besitz des entsprechenden Funkzeugnisses zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit, mit einem Bußgeld geahndet wird.Hätten Sie´s gewußt ?Jede Charteryacht mit mehr als 12m LüA unterliegt der Ausrüstungspflicht für Seefunkanlagen.
Damit wird die Prüfung deutlich leichter ! Es wurden Fragen nach einige Abkürzungen gestrichen. INMARSAT E entfällt, statt dessen Fragen zu COSPAS - SARSAT und GEOSAR. Fragen zu NAVTEX in deutscher Sprache sind aufgenommen worden. Die Abrechnungsgrundlage für Seefunkgespräche ist Euro und nicht mehr Goldfranken oder Sonderziehungsrechten. Der Katalog der (englischen) Seefunktexte ist von 54 auf 27 Texte reduziert. Die Texte sind mit a) für die Richtung Land - See und b) für die Richtung See - Land oder Schiff-Schiff gekennzeichnet.einige Vokabeln wurden gestrichen: U.a.die Eisberge, der Eisbrecher, die Bohrplattform, das gewasserte Flugzeug und das Bündel treibendes Holz.
Das wäre vielleicht ein passendes Geschenk ?Dann können Sie diesen Kurs auch als Gutschein verschenken.Alle Geschenkgutscheine sind ein Jahr gültig können. Die Termine können von Ihnen festgelegt werden, müssen aber nicht. So kann der /die Beschenkte selbst entscheiden, wann es am besten paßt.